Zwischen der Einwohnergemeinde Riehen und der Josef Oberle-Gedächtnisstiftung besteht ein Vertrag, datiert vom 4. Juli 2000, welcher die Stiftung mit der Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen beauftragt, sowie die Finanzierung und Vergabebedingungen regelt. Gemäss Vertrag gewährt die Stiftung der Gemeinde zwei von der Gemeinde gewählten Vertretern Einsitz im Stiftungsrat.